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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung von Eventtechnik und damit verbundenen Leistungen (Auf- und Abbau sowie Betreuung)

 

1. Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen TLB Eventtechnik (nachfolgend „Vermieter“ genannt) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“ genannt) im Zusammenhang mit der Vermietung von Eventtechnik sowie den damit verbundenen Leistungen wie Auf- und Abbau und Betreuung der Technik.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Angebots oder durch die tatsächliche Lieferung der Mietgegenstände zustande. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

3. Mietgegenstände

 

(1) Der Vermieter stellt dem Mieter die im bestätigtem Angebot vereinbarte Eventtechnik zur Verfügung.

(2) Die Technik wird in einwandfreiem Zustand und gemäß den vereinbarten Spezifikationen geliefert.

4. Mietdauer

(1) Die Mietdauer beginnt mit der Lieferung und endet mit dem Abbau und der Rücknahme der Technik.

(2) Die Mietdauer wird im Angebote oder im Vertrag festgelegt. Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

 

5. Mietpreis und Zahlungsbedingungen

 

(1) Der Mietpreis ergibt sich aus dem Angebot oder dem Vertrag.

(2) Zahlungen sind gemäß den vereinbarten Fristen zu leisten.

(3) Im Falle von Zahlungsverzug hat der Vermieter das Recht, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen.

(4) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

6. Lieferung und Abholung

 

(1) Die Lieferung des Equipment erfolgt an die im Angebot oder Vertrag vereinbarte Adresse.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, für die rechtzeitige Entgegennahme der Lieferung und für den Zugang zu den Räumlichkeiten zu sorgen.

(3) Der Abbau und die Abholung der Mietgegenstände erfolgt durch den Vermieter, es sei denn, es wurde eine abweichende Regelung getroffen.

7. Auf- und Abbau der Technik

(1) Der Vermieter sorgt für den Auf- und Abbau des Equipments, sofern dies im Ang vereinbart wurde.

(2) Der Mieter stellt sicher, dass der Vermieter Zugang zu den entsprechenden Räumlichkeiten hat und dass die Bedingungen für den sicheren Aufbau der Technik gewährleistet sind (z. B. ausreichend Platz, Stromversorgung, etc.).

(3) Der Mieter trägt die Verantwortung für alle Genehmigungen oder Versicherungen, die für den Auf- und Abbau erforderlich sind.

8. Betreuung der Technik

(1) Sofern eine Betreuung des Equipments vereinbart wurde, stellt der Vermieter einen Techniker, der während der Veranstaltung für die ordnungsgemäße Funktionsweise der Technik sorgt.

(2) Der Mieter hat dem Techniker während der Veranstaltung uneingeschränkten Zugang zu der Technik und den entsprechenden Räumlichkeiten zu gewähren.

 

9. Haftung

 

(1) Der Vermieter haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seinerseits oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

(2) Der Mieter haftet für alle Schäden an den Mietgegenständen, die durch unsachgemäße Handhabung, Fehlbedienung oder unbefugte Änderungen entstehen.

(3) Der Mieter haftet auch für Schäden, die durch Dritte während der Mietdauer verursacht werden.

(4) Das Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung und das persönliche Risiko der Veranstaltung trägt der Mieter.

 

10. Rückgabe der Mietgegenstände

 

(1) Die Mietgegenstände sind in einem ordnungsgemäßen Zustand und vollständig zurückzugeben.

(2) Der Mieter hat die Mietgegenstände nach dem Abbau zur Abholung bereitzustellen oder dem Vermieter den Zugang zur Abholung zu gewähren.

(3) Für Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände haftet der Mieter nach den allgemeinen Haftungsregelungen.

(4)Der Veranstalter hat dafür sorge zu tragen das die angemietet Technik von beginn des Aufbau und bis ende des Abbaus professionell bewacht wird.

 

11. Stornierung und Rücktritt

 

(1) Der Mieter kann bis zu 14 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn kostenfrei stornieren.

(2) Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt fallen Stornogebühren in Höhe von 50% des Mietpreises an.

(3) Bei einer Stornierung weniger als  48 Stunden vor dem Mietbeginn ist der gesamte Mietpreis zu zahlen.

 

12. Höhere Gewalt

 

(1) Im Falle von höherer Gewalt, wie z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Streik  die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, ist der Vermieter von seiner Leistungspflicht befreit.

 

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

 

(1) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt das Recht des Landes Österreich , und der Gerichtsstand Landesgericht Baden.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

14. Sonstiges

(1) Der Mieter stimmt zu alle Abgaben wie z.B. AKM‐Abgaben, Lustbarkeitsabgaben, etc. und die Steuern im Zusammenhang mit dem Event zu tragen. Ausgenommen ist die Versteuerung der Rechnung von TLB Eventtechnik. Der Mieter hält diesbezüglich den Vermieter TLB Eventtechnik schad‐ und klaglos. 

 

15. Schlussbestimmungen

 

(1) Der Mieter bestätigt, die AGB gelesen und verstanden zu haben.

(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

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